Navigation überspringenSitemap anzeigen
Immobilien Treuhand Liebminger - Logo
Zur MieteVermitteltReferenz

***erfolgreich vermietet*** Ruhige 3 Zimmer Mietwohnung mit Balkon in Maria Buch

Ansprechpartner
ITL | Immo Treuhand Liebminger
Herr Rene Liebminger
E-Mail

Stammdaten

Objektnummer
6409/55
Adresse der Immobilie
Vollständige Anschrift auf Anfrage 8750 Maria Buch
Objektart
Wohnung
Verfügbar ab
Sofort
Zustand
-

Preise

Kaltmiete Netto
593,35 €
Gesamtmiete Netto
593,35 €
Gesamtmiete Brutto
652,69 €

€ 652,69 inkl. Heizung, Warm- und Kaltwasser exkl. Strom

Weitere Informationen

Wohnfläche
79,13 m²
Zimmer
3
Balkon
1
Fläche Balkon(e)/Terrasse(n)
9,89 m²

Energieausweis

Energieausweis-Art
Bedarfsausweis
Energieverbrauchskennwert
72,00 kWh/(m²a)

Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a⋅m²)) wieder und liefert den errechneten Energieverbrauch. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Objektbeschreibung

Vermietet wird hier eine geförderte Mietwohnung in Maria Buch.

Raumaufteilung:

- Vorzimmer

- Kinderzimmer

- Badezimmer mit Wanne

- WC

- Schlafzimmer

- offene Küche mit Abstellraum

- Wohnzimmer mit Kaminaschluss

- Überdachter Balkon

Finanzierungsbeitrag: € 5.978,43

Was ist ein Finanzierungsbeitrag?

Der Finanzierungsbeitrag ist eine Einmalzahlung, die Mieterin oder der Mieter einer Genossenschaftswohnung am Beginn eines Mietverhältnisses zu zahlen haben. Rechtlich gesehen ist es ein Beitrag zur Finanzierung der Grundstücks-/Baurechtsneben- und Baukosten der jeweiligen Wohnung.

Warum muss ich einen Finanzierungsbeitrag bezahlen?

Der Finanzierungsbeitrag ist ein unabdingbarer Beitrag zur Finanzierung des Objektes. Ohne diesen könnten die Wohnbauten nicht umgesetzt werden. Die Höhe des Finanzierungsbeitrages ist je nach Förderungsbestimmungen und Bauvorhaben unterschiedlich.

Wann bekomme ich den Finanzierungsbeitrag wieder zurück?

Bei Mietwohnungen wird der Finanzierungsbeitrag der Mieterin oder dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses, abgewertet um 1 % pro Jahr, berechnet vom Finanzierungsbeitrag zum Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs der Wohnung, wieder rückerstattet. Die gesetzliche Abwertung des Finanzierungsbeitrages um 1 % pro Jahr wird auch als „Verwohnung“ bezeichnet.

Der Rückzahlungsbetrag wird innerhalb von 8 Wochen nach Mietende ausbezahlt.

Nicht das richtige?

Zurück zur Übersicht
Zum Seitenanfang

Immobilien-Suche

Welche Art der Immobilie suchen Sie?

Zum Kauf Zur Miete

Merkzettel

Vollständigen Merkzettel ansehen Anfrage / Nachricht versenden