Objektbeschreibung
Vermietet wird hier eine geförderte Mietwohnung in Maria Buch.
Raumaufteilung:
- Vorzimmer
- Kinderzimmer
- Badezimmer mit Wanne
- WC
- Schlafzimmer
- offene Küche mit Abstellraum
- Wohnzimmer mit Kaminaschluss
- Überdachter Balkon
Finanzierungsbeitrag: € 5.978,43
Was ist ein Finanzierungsbeitrag?
Der Finanzierungsbeitrag ist eine Einmalzahlung, die Mieterin oder der Mieter einer Genossenschaftswohnung am Beginn eines Mietverhältnisses zu zahlen haben. Rechtlich gesehen ist es ein Beitrag zur Finanzierung der Grundstücks-/Baurechtsneben- und Baukosten der jeweiligen Wohnung.
Warum muss ich einen Finanzierungsbeitrag bezahlen?
Der Finanzierungsbeitrag ist ein unabdingbarer Beitrag zur Finanzierung des Objektes. Ohne diesen könnten die Wohnbauten nicht umgesetzt werden. Die Höhe des Finanzierungsbeitrages ist je nach Förderungsbestimmungen und Bauvorhaben unterschiedlich.
Wann bekomme ich den Finanzierungsbeitrag wieder zurück?
Bei Mietwohnungen wird der Finanzierungsbeitrag der Mieterin oder dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses, abgewertet um 1 % pro Jahr, berechnet vom Finanzierungsbeitrag zum Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs der Wohnung, wieder rückerstattet. Die gesetzliche Abwertung des Finanzierungsbeitrages um 1 % pro Jahr wird auch als „Verwohnung“ bezeichnet.
Der Rückzahlungsbetrag wird innerhalb von 8 Wochen nach Mietende ausbezahlt.